Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Angewandtes Hundertraining GesbR, im Folgenden kurz AHT GesbR genannt. Zur besseren Lesbarkeit
wird im Folgenden auf er/sie verzichtet.

  1. Geltungsbereich

    1.1. Vertragsgrundlagen.
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber/Teilnehmer
    mit AHT GesbR hinsichtlich der von AHT GesbR im Angebot dargestellten Ausbildungen und Dienstleistungen
    abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggeber/Teilnehmers widersprochen.
    1.2. Zusatzvereinbarungen.
    Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit
    bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Hierbei muss der Auftraggeber/Teilnehmer und AHT
    GesbR unterzeichnen.
  2. Vertragsabschluss und -laufzeit

    2.1. Angebot durch den Auftraggeber/Teilnehmer.
    Die im Angebot enthaltenen Ausbildungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens AHT GesbR
    dar, sondern dienen zur Übersicht einer verbindlichen Anmeldung durch den Auftraggeber/Teilnehmer.
    2.2. Annahme durch AHT GesbR.
    Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch
    AHT GesbR zustande. Die Anmeldung hat grundsätzlich in Schriftform über das Anmeldeformular zu erfolgen.
    Eine bloße Bestätigung des Zugangs der Anmeldung, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung, stellt
    noch keine Annahme zur Ausbildung dar.
  3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggeber/Teilnehmers

    3.1. Erfüllungsort.
    Erfüllungsort ist der Sitz von AHT GesbR bzw. der für AHT GesbR arbeitenden Teilhabern Florian
    Schneider, Heidrun Pusch und Martin Sadounik
    3.2. Leistungsumfang.
    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Produktbeschreibung/Curriculum der
    jeweiligen Ausbildung/ Dienstleistung. Nicht in die Produktbeschreibung/Curriculum einbezogene Informationen
    aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Newslettern) sind nicht Bestandteil
    der Leistungsbeschreibung.
    3.3. Verfall.
    Erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittspflicht und einer ersten Zahlungserinnerung von AHT
    GesbR kein Zahlungseingang an AHT GesbR so verfällt die Anmeldung des Auftraggeber/Teilnehmers. Somit
    haben AHT GesbR und der Auftraggeber/Teilnehmer keine weiteren Verpflichtungen gegenüber einander.
    3.4. Termine und Fristen.
    Von AHT GesbR angegebene Termine oder Fristen zur zu Verfügung Stellung von Ausbildungsinhalten
    sind unverbindlich.
    3.5. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
    Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggeber/Teilnehmers
    bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für AHT GesbR unvorhersehbare und unabwendbare
    Verzögerungen bei AHT GesbR oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine
    um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem
    solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat AHT GesbR den Auftraggeber/Teilnehmer
    schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    3.6. Ruhestellung der Ausbildung
    Der Auftraggeber/Teilnehmer kann seinen Vertrag ruhend stellen und, sofern bereits ein weiterer
    Lehrgang mit dem selben Leistungsumfang bzw. dem selben Ausbildungsziel ausgeschrieben ist oder bereits
    stattfindet, im nächstfolgendem Lehrgang Teil nehmen. Die Ausbildung muss jedoch innerhalb von 36
    Monaten abgeschlossen werden, dies kann nur durch das Angebot von AHT GesbR gemacht werden.
    Schließt der Auftraggeber/Teilnehmer die Ausbildung innerhalb der genannten Frist von 36 Monaten bzw.
    während der Teilnahme von maximal zwei möglichen aufeinanderfolgenden Lehrgängen nicht ab so verfällt
    die Anrechnung der bisher getätigten Module und Lerninhalte und die Ausbildung muss von Anfang an begonnen
    werden um anerkannt abgeschlossen zu werden. Die neu begonnene Ausbildung unterliegt erneut
    dem vollen Buchungsprozess, Zahlungsfristen etc. Es werden in diesem Fall keine bisher getätigten Zahlungen
    anerkannt, die neue Ausbildung ist zu 100% neu zu bezahlen.
    3.7. Anwesenheit
    Pro Präsenzveranstalung und Online Veranstaltung kann der Auftraggeber/Teilnehmer jeweils eine
    Veranstaltung verabsäumen. Die verpassten Lerninhalte werden jedoch von AHT GesbR zu Verfügung gestellt.
    Beträgt die Abwesenheit mehr als als die beiden oben beschriebenen Ausnahmen so kann der Auftraggeber/
    Teilnehmer im folgenden Lehrgang oder durch Absolvierung ausgeschriebener Angebote mit dem
    jeweils gefordertem Angebotsinhalt die Ausbildung abschließen. Dies Bedarf in jedem Fall schriftliche Rücksprache
    mit der Ausbildungsleitung.
  4. Zahlung

    4.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit
    Die Rechnungen von AHT GesbR sind so wie ausgestellt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig
    (ausser es stehen gesonderte Fristen auf der Rechnung bzw. der Ausschreibung des Angebots) und sind,
    sofern laut Anmeldung nichts anderes vereinbart wurde, mit der Buchung zu bezahlen. Die Ausbildungskosten
    sind in jedem Fall auf das angeführte Konto von GesbR zu überweisen.
    4.2. Zahlungsverzug.
    Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern
    gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der
    Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat alle mit der Eintreibung der Forderung
    verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
    Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
    Sollte eine Zahlung (auch Teilzahlung in Form einer Rate) verabsäumt werden und nach erstmaliger
    Erinnerung nach wie vor ausständig sein, kann AHT GesbR den Teilnehmer von der Ausbildung ausschließen
    und tritt damit von jeglicher Verpflichung diesem gegenüber zurück. Die ausstehenden Zahlungen des
    Auftraggeber/Teilnehmer müssen jedoch getätigt werden, erst dann ist auch dieser vom Vertrag befreit.
  5. Gewähr über Richtigkeit der Inhalte, Datenschutz

    5.1. Beigestellte Materialien und Daten
    Für von AHT GesbR bereitgestellte Materialen, Skripte, Videoaufzeichnungen, sowie andere Formen
    der zu Verfügungstellung von Kursunterlagen wird keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben übernommen.
    Für Satz- und Druckfehler wird keinerlei Haftung übernommen. Die Kursunterlagen stehen im geistigen
    Eigentum von AHT GesbR oder der Trainer/Referenten. Jede Form der Veröffentlichung ist verobetn
    und im Punkt 9.1. näher beschrieben.
    Die Auftraggeber/Teilnehmer erklären sich mit Aufnahmen der eigenen Person (Video und Foto)durch
    AHT GesbR bzw. den jeweiligen Vortragenden einverstanden und stimmen der Weiterverwendung zu. Sollte
    der Teilnehmer mit der Aufnahme nicht einverstanden sein, hat er dies der Kursleitung vor Ausbildungsbeginn
    schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung seines Namens
    sowie Kontaktdaten (Telefon, Email Adresse, Hompage und social media Verlinkung) im Falle seines
    erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung von AHT auf deren Homepage ausdrücklich einverstanden.
  6. Haftung

    6.1. Vertragsrücktritt.
    Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber/Teilnehmer ist schriftlich, sofern der Auftraggeber/Teilnehmer
    Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären. Jeden Falls sind bis dahin offene
    Kosten und Teilbeträge bis zum angegebenen Termin des gewünschten Vertragsrücktritts seitens des Auftraggeber/
    Teilnehmers zu begleichen, erst dann ist sein Vertragsrücktritt gültig.
    6.2. Online Streitbeilegung.
    Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/
    odr) errichtet. AHT GesbR entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall.
    Bei Fragen zur Streitschlichtung steht AHT GesbR unter office@derAHT GesbR.at zur Verfügung.
    6.3. Widerrufsrecht und Rückerstattung
    Auftraggeber/Teilnehmer können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung von
    AHT GesbR ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung per Mail oder eingeschriebenem Brief
    vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für die Rückerstattung wählen wir die gleiche Zahlungsart, die Sie
    bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben.
    Eine Stornierung der Anmeldung des Auftraggeber/Teilnehmers kann bis 4 Monate vor des öffentlich
    ausgeschriebenen Ausbildungsstarts schriftlich ohne Angaben von Gründen erfolgen. Für den Verwaltungsaufwand
    behält sich AHT GesbR einen Betrag von 120€ ein. Etwaige, bis dahin überwiesene Teilnahmegebühr
    wird rückerstattet. Bis 60 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart werden 50% der
    gesamten Teilnahmegebühr laut Rechnung verrechnet. Bis 30 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen
    Ausbildungsstart werden 75% der gesamten Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ab dem 29. Tag vor
    dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig, bzw. steht kein
    Anspruch auf Rücküberweisung.
    Ein Ersatzteilnehmer kann bis spätestens 21 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart
    schriftlich genannt werden. Dies muss wie eine normale Teilnehmeranmeldung erfolgen, jedoch muss
    AHT GesbR den Erstatzteilnehmer nicht annehmen sollte dieser den Anforderungen und dem Teilnehmer
    Profil nicht entsprechen.
    6.4. Haftung des Auftraggeber/Teilnehmers
    Die Teilnahme an sämtlichen Kurstagen und/oder Kursorten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
    Die Kursteilnehmer haften für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden selbst. AHT GesbR behält
    sich das Recht vor, einzelne Auftraggeber/Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese
    aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die eigene und/oder die Sicherheit der Gruppe
    oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem
    Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder
    sonstiger Kosten. Für die vorgesehenen Praktika ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht.
    Wenn ein Auftraggeber/Teilnehmer mit seinem Hund an Praxisveranstaltungen Teil nimmt muss der
    Hund zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausreichend versichert sein, ebenso muss der Hund alle notwendigen
    Pflichtimpfungen im Heimtierausweis nach weisen können und gesund (frei von Krankheiten und
    Schmerzen, davon ausgenommen sind chronische Erkrankungen bzw. genetische Defekte). In jedem Fall ist
    die Ausbildungsleitung von AHT GesbR von der Mitnahme des Hundes vorab zu informieren. Der mitgenommene
    Hund muss stets tierschutzkonform vom Hundehalter geführt, verwahrt und umsorgt werden. Dabei
    ist vor allem an öffentlichen Orten an das zutreffende Landespolizeigesetz zu denken.
  7. Schlussbestimmungen

    7.1. Anzuwendendes Recht.
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem / und AHT GesbR ist ausschließlich österreichisches
    Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
    finden keine Anwendung.
    7.2. Zwingendes Verbraucherrecht.
    Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des
    Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn AHT GesbR seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit
    auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.
    7.3. Gerichtsstand.
    Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen AHT GesbR und Unternehmern wird das sachlich
    zuständige österreichische Gericht in Innsbruck oder Klagenfurt vereinbart.
  8. Urheberrecht

    8.1. Urheberrecht
    Die Inhalte aller Veranstaltungen inklusive aller Unterlagen, Bilder und Videos unterliegen dem Urheberrecht
    und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von AHT GesbR vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben
    werden. Sollte ein Auftraggeber/Teilnehmer davon absehen und Kursinhalte (Webinar-/ und oder
    Seminaraufnahmen, Skripten der Referenten) wiederrechtlich vervielfältigen wird dieser von AHT GesbR
    angezeigt und folglich strafrechtlich verfolgt sowie sofort von der Ausbildung ausgeschlossen ohne Anspruch
    auf Rückzahlungen.
    8.2. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
    davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser
    Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Angewandtes Hundetraining GesbR Version 16.09.2020