Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Angewandtes Hundertraining GesbR, im Folgenden kurz AHT GesbR genannt. Zur besseren Lesbarkeit
wird im Folgenden auf er/sie verzichtet.
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Geltungsbereich
1.1. Vertragsgrundlagen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber/Teilnehmer
mit AHT GesbR hinsichtlich der von AHT GesbR im Angebot dargestellten Ausbildungen und Dienstleistungen
abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggeber/Teilnehmers widersprochen.
1.2. Zusatzvereinbarungen.
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Hierbei muss der Auftraggeber/Teilnehmer und AHT
GesbR unterzeichnen. -
Vertragsabschluss und -laufzeit
2.1. Angebot durch den Auftraggeber/Teilnehmer.
Die im Angebot enthaltenen Ausbildungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens AHT GesbR
dar, sondern dienen zur Übersicht einer verbindlichen Anmeldung durch den Auftraggeber/Teilnehmer.
2.2. Annahme durch AHT GesbR.
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch
AHT GesbR zustande. Die Anmeldung hat grundsätzlich in Schriftform über das Anmeldeformular zu erfolgen.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs der Anmeldung, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung, stellt
noch keine Annahme zur Ausbildung dar. -
Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggeber/Teilnehmers
3.1. Erfüllungsort.
Erfüllungsort ist der Sitz von AHT GesbR bzw. der für AHT GesbR arbeitenden Teilhabern Florian
Schneider, Heidrun Pusch und Martin Sadounik
3.2. Leistungsumfang.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Produktbeschreibung/Curriculum der
jeweiligen Ausbildung/ Dienstleistung. Nicht in die Produktbeschreibung/Curriculum einbezogene Informationen
aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Newslettern) sind nicht Bestandteil
der Leistungsbeschreibung.
3.3. Verfall.
Erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittspflicht und einer ersten Zahlungserinnerung von AHT
GesbR kein Zahlungseingang an AHT GesbR so verfällt die Anmeldung des Auftraggeber/Teilnehmers. Somit
haben AHT GesbR und der Auftraggeber/Teilnehmer keine weiteren Verpflichtungen gegenüber einander.
3.4. Termine und Fristen.
Von AHT GesbR angegebene Termine oder Fristen zur zu Verfügung Stellung von Ausbildungsinhalten
sind unverbindlich.
3.5. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggeber/Teilnehmers
bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für AHT GesbR unvorhersehbare und unabwendbare
Verzögerungen bei AHT GesbR oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine
um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem
solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat AHT GesbR den Auftraggeber/Teilnehmer
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.6. Ruhestellung der Ausbildung
Der Auftraggeber/Teilnehmer kann seinen Vertrag ruhend stellen und, sofern bereits ein weiterer
Lehrgang mit dem selben Leistungsumfang bzw. dem selben Ausbildungsziel ausgeschrieben ist oder bereits
stattfindet, im nächstfolgendem Lehrgang Teil nehmen. Die Ausbildung muss jedoch innerhalb von 36
Monaten abgeschlossen werden, dies kann nur durch das Angebot von AHT GesbR gemacht werden.
Schließt der Auftraggeber/Teilnehmer die Ausbildung innerhalb der genannten Frist von 36 Monaten bzw.
während der Teilnahme von maximal zwei möglichen aufeinanderfolgenden Lehrgängen nicht ab so verfällt
die Anrechnung der bisher getätigten Module und Lerninhalte und die Ausbildung muss von Anfang an begonnen
werden um anerkannt abgeschlossen zu werden. Die neu begonnene Ausbildung unterliegt erneut
dem vollen Buchungsprozess, Zahlungsfristen etc. Es werden in diesem Fall keine bisher getätigten Zahlungen
anerkannt, die neue Ausbildung ist zu 100% neu zu bezahlen.
3.7. Anwesenheit
Pro Präsenzveranstalung und Online Veranstaltung kann der Auftraggeber/Teilnehmer jeweils eine
Veranstaltung verabsäumen. Die verpassten Lerninhalte werden jedoch von AHT GesbR zu Verfügung gestellt.
Beträgt die Abwesenheit mehr als als die beiden oben beschriebenen Ausnahmen so kann der Auftraggeber/
Teilnehmer im folgenden Lehrgang oder durch Absolvierung ausgeschriebener Angebote mit dem
jeweils gefordertem Angebotsinhalt die Ausbildung abschließen. Dies Bedarf in jedem Fall schriftliche Rücksprache
mit der Ausbildungsleitung. -
Zahlung
4.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit
Die Rechnungen von AHT GesbR sind so wie ausgestellt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig
(ausser es stehen gesonderte Fristen auf der Rechnung bzw. der Ausschreibung des Angebots) und sind,
sofern laut Anmeldung nichts anderes vereinbart wurde, mit der Buchung zu bezahlen. Die Ausbildungskosten
sind in jedem Fall auf das angeführte Konto von GesbR zu überweisen.
4.2. Zahlungsverzug.
Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern
gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der
Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat alle mit der Eintreibung der Forderung
verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Sollte eine Zahlung (auch Teilzahlung in Form einer Rate) verabsäumt werden und nach erstmaliger
Erinnerung nach wie vor ausständig sein, kann AHT GesbR den Teilnehmer von der Ausbildung ausschließen
und tritt damit von jeglicher Verpflichung diesem gegenüber zurück. Die ausstehenden Zahlungen des
Auftraggeber/Teilnehmer müssen jedoch getätigt werden, erst dann ist auch dieser vom Vertrag befreit. -
Gewähr über Richtigkeit der Inhalte, Datenschutz
5.1. Beigestellte Materialien und Daten
Für von AHT GesbR bereitgestellte Materialen, Skripte, Videoaufzeichnungen, sowie andere Formen
der zu Verfügungstellung von Kursunterlagen wird keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben übernommen.
Für Satz- und Druckfehler wird keinerlei Haftung übernommen. Die Kursunterlagen stehen im geistigen
Eigentum von AHT GesbR oder der Trainer/Referenten. Jede Form der Veröffentlichung ist verobetn
und im Punkt 9.1. näher beschrieben.
Die Auftraggeber/Teilnehmer erklären sich mit Aufnahmen der eigenen Person (Video und Foto)durch
AHT GesbR bzw. den jeweiligen Vortragenden einverstanden und stimmen der Weiterverwendung zu. Sollte
der Teilnehmer mit der Aufnahme nicht einverstanden sein, hat er dies der Kursleitung vor Ausbildungsbeginn
schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung seines Namens
sowie Kontaktdaten (Telefon, Email Adresse, Hompage und social media Verlinkung) im Falle seines
erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung von AHT auf deren Homepage ausdrücklich einverstanden. -
Haftung
6.1. Vertragsrücktritt.
Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber/Teilnehmer ist schriftlich, sofern der Auftraggeber/Teilnehmer
Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären. Jeden Falls sind bis dahin offene
Kosten und Teilbeträge bis zum angegebenen Termin des gewünschten Vertragsrücktritts seitens des Auftraggeber/
Teilnehmers zu begleichen, erst dann ist sein Vertragsrücktritt gültig.
6.2. Online Streitbeilegung.
Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/
odr) errichtet. AHT GesbR entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall.
Bei Fragen zur Streitschlichtung steht AHT GesbR unter office@derAHT GesbR.at zur Verfügung.
6.3. Widerrufsrecht und Rückerstattung
Auftraggeber/Teilnehmer können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung von
AHT GesbR ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung per Mail oder eingeschriebenem Brief
vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für die Rückerstattung wählen wir die gleiche Zahlungsart, die Sie
bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben.
Eine Stornierung der Anmeldung des Auftraggeber/Teilnehmers kann bis 4 Monate vor des öffentlich
ausgeschriebenen Ausbildungsstarts schriftlich ohne Angaben von Gründen erfolgen. Für den Verwaltungsaufwand
behält sich AHT GesbR einen Betrag von 120€ ein. Etwaige, bis dahin überwiesene Teilnahmegebühr
wird rückerstattet. Bis 60 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart werden 50% der
gesamten Teilnahmegebühr laut Rechnung verrechnet. Bis 30 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen
Ausbildungsstart werden 75% der gesamten Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ab dem 29. Tag vor
dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig, bzw. steht kein
Anspruch auf Rücküberweisung.
Ein Ersatzteilnehmer kann bis spätestens 21 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart
schriftlich genannt werden. Dies muss wie eine normale Teilnehmeranmeldung erfolgen, jedoch muss
AHT GesbR den Erstatzteilnehmer nicht annehmen sollte dieser den Anforderungen und dem Teilnehmer
Profil nicht entsprechen.
6.4. Haftung des Auftraggeber/Teilnehmers
Die Teilnahme an sämtlichen Kurstagen und/oder Kursorten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Die Kursteilnehmer haften für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden selbst. AHT GesbR behält
sich das Recht vor, einzelne Auftraggeber/Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese
aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die eigene und/oder die Sicherheit der Gruppe
oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem
Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder
sonstiger Kosten. Für die vorgesehenen Praktika ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht.
Wenn ein Auftraggeber/Teilnehmer mit seinem Hund an Praxisveranstaltungen Teil nimmt muss der
Hund zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausreichend versichert sein, ebenso muss der Hund alle notwendigen
Pflichtimpfungen im Heimtierausweis nach weisen können und gesund (frei von Krankheiten und
Schmerzen, davon ausgenommen sind chronische Erkrankungen bzw. genetische Defekte). In jedem Fall ist
die Ausbildungsleitung von AHT GesbR von der Mitnahme des Hundes vorab zu informieren. Der mitgenommene
Hund muss stets tierschutzkonform vom Hundehalter geführt, verwahrt und umsorgt werden. Dabei
ist vor allem an öffentlichen Orten an das zutreffende Landespolizeigesetz zu denken. -
Schlussbestimmungen
7.1. Anzuwendendes Recht.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem / und AHT GesbR ist ausschließlich österreichisches
Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung.
7.2. Zwingendes Verbraucherrecht.
Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des
Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn AHT GesbR seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit
auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.
7.3. Gerichtsstand.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen AHT GesbR und Unternehmern wird das sachlich
zuständige österreichische Gericht in Innsbruck oder Klagenfurt vereinbart. -
Urheberrecht
8.1. Urheberrecht
Die Inhalte aller Veranstaltungen inklusive aller Unterlagen, Bilder und Videos unterliegen dem Urheberrecht
und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von AHT GesbR vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben
werden. Sollte ein Auftraggeber/Teilnehmer davon absehen und Kursinhalte (Webinar-/ und oder
Seminaraufnahmen, Skripten der Referenten) wiederrechtlich vervielfältigen wird dieser von AHT GesbR
angezeigt und folglich strafrechtlich verfolgt sowie sofort von der Ausbildung ausgeschlossen ohne Anspruch
auf Rückzahlungen.
8.2. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Angewandtes Hundetraining GesbR Version 16.09.2020